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   VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618   

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https://dejure.org/2006,29347
VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618 (https://dejure.org/2006,29347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2006 - 12 ZB 05.618 (https://dejure.org/2006,29347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2006 - 12 ZB 05.618 (https://dejure.org/2006,29347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Einschränkung des elterlichen Sorgerechts durch das Familiengericht; Rechtscharackter und Vollstreckbarkeit der "Inobhutnahme" nach § 42 Abs. 2 S. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII); Voraussetzungen für Maßnahmen der Erziehungshilfe nach § ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 27 Abs. 1; ; SGB VIII § 42 Abs. 2; ; BGB § 1666

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618
    Denn die Kläger haben weder einen tragenden Rechtssatz noch eine entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. dazu BVerfG vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618
    Abgesehen davon, dass den Klägern für die insoweit richtigerweise als Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu qualifizierende Klage sowohl die erforderliche Klagebefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO fehlte, da die sie begünstigende Gewährung von Hilfe zur Erziehung als solche keine Rechte der Kläger verletzen kann (vgl. BVerwG vom 21.6.2001 NJW 2002, 232; BayVGH vom 13.11.2003 FEVS 55, 419), wie auch das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche besondere Feststellungsinteresse aus demselben Grund nicht vorlag, kann zwar Hilfe zur Erziehung nicht gegen den Willen des Personensorgeberechtigten geleistet werden, doch genügt es, wenn der Sorgeberechtigte mit der Hilfegewährung einverstanden ist (vgl. BVerwG vom 21.6.2001 NJW 2002, 232).
  • OLG Bamberg, 11.08.1998 - 2 UF 169/98

    Befristete Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Anordnung der Rückführung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618
    Das Familiengericht, das die erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen, nicht aber über die Voraussetzungen der Inobhutnahme zu entscheiden hat (vgl. OLG Bamberg vom 11.8.1998 FamRZ 1999, 663), war im vorliegenden Fall nicht nach § 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB VIII einzuschalten, weil die Kläger zunächst mit der Inobhutnahme einverstanden waren.
  • VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21

    Fehlende Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 12 ZB 08.3230

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Es muss hier nicht grundsätzlich entschieden werden, ob die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung Voraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrages ist (vgl. dazu BayVGH vom 8.11.2006 Az. 12 ZB 05.618; OVG Münster vom 6.6.2008 Az. 12 A 144/06; vgl. auch Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 91 RdNr. 13; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Stand: Dezember 2009, § 92 RdNr. 12; dagegen Kunkel in LPK-SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 91 RdNr. 9), weil die Inobhutnahme durch den Beklagten ab 22. Dezember 2006 und die von ihm ab 24. Januar 2007 geleistete Hilfe zur Erziehung rechtmäßig waren.

    Die Rechtsfrage war hier aber weder entscheidungserheblich noch beruht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einer Abweichung von der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (vgl. BayVGH vom 8.11.2006 Az. 12 ZB 05.618).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe

    Das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht in das Elternrecht eingreift, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigen Maßnahme zu dulden haben (ebenso Bay. VGH, Urt. v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - u. Beschl. v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -).
  • VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271

    Klagebefugnis eines nicht-sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der

    Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7; VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 14.10.2008 - Au 3 K 07.1374
    Allerdings hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "ernstliche Zweifel" daran geäußert, dass Kostenbeiträge für rechtswidrige Jugendhilfemaßnahmen verlangt werden können (BayVGH vom 8.11.2006, 12 ZB 05.618).
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